2024/11/21
Michael Moritz
Ludwig-Roselius-Allee 25 C,
28329 Bremen
Telefon: (0421) 56348407
Mobil: 0152 59725175
Die Anlageberatung und -vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG sowie die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen (Geschäftsbereich Ziff. 1) bietet Ihnen Michael Moritz ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler gem. § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) im Namen, auf Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH (im Folgenden: „NFS“) an. Finanzinstrumente i. S. v. § 2 Abs. 5 WpIG sind insbesondere Investmentfondsanteile, Aktien, Zertifikate, Derivate, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Genussscheine, AIF und Vermögensanlagen. Bei Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen wird ausschließlich die NFS Netfonds Financial Service GmbH Ihr Vertragspartner.
Michael Moritz ist dazu in das öffentliche Register der vertraglich gebundenen Vermittler eingetragen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf folgender Internetseite geführt wird:
Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, die ihr eine Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 WpIG (bzw. gem. § 32 KWG in der bis zum 25.06.2021 geltenden Fassung) für die Anlageberatung und -vermittlung erteilt hat. Alle vertraglich gebundenen Vermittler der NFS sind in Deutschland registriert. Die Kommunikation findet in deutscher Sprache persönlich oder über Telefon, Telefax oder E-Mail und andere elektronische Kommunikationswege statt.
Kontakt bitte über Finanzkontor Michael Moritz (Angaben oben) oder direkt:
NFS Netfonds Financial Service GmbH
Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg
Geschäftsführer: Peer Reichelt, Christian Hammer
Tel.: +49 (0) 40 – 8222838-0
Fax: +49 (0) 40 – 8222838-10
Email: kontakt@nfs-netfonds.de
Internet: www.nfs-netfonds.de
Registergericht: AG Hamburg,
HRB 92074
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Beschwerden:beschwerden@nfs-netfonds.de
Compliance Office: +49 (0) 40 – 8222838-24
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
Marie-Curie-Straße 24-28,
60439 Frankfurt
oder
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn,
Tel. +49 (0) 228-4108-0
Fax +49 (0) 228- 4108-1550
Email: poststelle@bafin.de
www.bafin.de
Die NFS ist aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin, Behrenstraße 31, Berlin-Mitte, Tel. +49 30 203699-5626, Fax +49 30 203699-5630, E-Mail: mail@e-d-w.de Internet: www.e-d-w.de. Ein Entschädigungsfall im Sinne des Anlegerentschädigungsgesetzes (AnlEntG) tritt ein, wenn die BaFin feststellt, dass ein Institut aus Gründen, die mit seiner Finanzlage unmittelbar zusammenhängen, nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung besteht. Entschädigungsansprüche des Kunden nach dem AnlEntG richten sich nach Höhe und Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte der NFS. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne des AnlEntG sind die Verpflichtungen eines Instituts (der NFS) zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören, und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, deren Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden. Der Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Einlagen oder Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedsstaates oder auf Euro lauten. Der Entschädigungsanspruch ist pro Gläubiger (Kunde) der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000 Euro, dabei werden auch Ansprüche auf Zinsen berücksichtigt. Diese bestehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen. Der Entschädigungsanspruch mindert sich insoweit, als der durch den Entschädigungsfall eingetretene Vermögensverlust des Gläubigers durch Leistungen Dritter ausgeglichen wird. In § 3 Abs. 2 AnlEntG ist aufgeführt, welche Kunden keinen Entschädigungsanspruch haben. Auf Anfrage erhalten Sie Informationen über die Bedingungen der Sicherung einschließlich der für die Geltendmachung der Entschädigungsansprüche erforderlichen Formalitäten bei der NFS oder Michael Moritz. Die NFS und Michael Moritz sind nicht berechtigt, sich Besitz oder Eigentum an Geld, Wertpapieren oder anderen Vermögensgegenständen des Kunden zu verschaffen und verwahren keine Finanzinstrumente oder Gelder der Kunden. Die Verbuchung und die Verwahrung von Geldern und Finanzinstrumenten der Kunden finden ausschließlich auf Konten des Kunden bei den Partnerbanken (Depotstellen) statt. Die Partnerbanken sind wiederum eigenen gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtungen angeschlossen. Die Entschädigung nach dem AnlEntG deckt keine Ansprüche auf Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens, mangelnder Aufklärung, weisungswidriger Auftragsausführung, Fehl- oder Falschinformation und sonstiger Vertragsverletzungen.
Die NFS bietet dem Finanzkontor Michael Moritz Zugang zu
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Seite www.nfs-netfonds.de/finanzinstrumente
Anlageberatung wird als provisionsgestützte Beratung geleistet. Das bedeutet, es dürfen im Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung Zuwendungen von Dritten von der NFS angenommen, an die Michael Moritz weitergeleitet und behalten werden – Ihr Einverständnis, das mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung eingeholt wird, vorausgesetzt.
Einzelheiten sind in „Conflict of Interest Policy der NFS“ www.nfs-netfonds.de/coip und den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) aufgeführt und werden ggfs. produktspezifisch im Verlauf des Beratungsprozesses gesondert bekannt gemacht.
Die NFS nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt die NFS nicht teil.
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs:
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Telefon: +49 228 41080, Telefax: +49 228 410862299, E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de/schlichtungsstelle
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/odr
Die NFS Netfonds Financial Service GmbH ist per E-Mail wie folgt zu erreichen: compliance@nfs-netfonds.de
NFS und deren vertraglich gebundene Vermittler beschränken die Auswertung der Wirtschaftspresse darauf, dass sie das Handelsblatt auswertet und einschlägige Meldungen spätestens drei Tage nach ihrem Erscheinen berücksichtigen.
Bei der Vermittlung von Kreditverträgen (Geschäftsbereich Ziff. 2) wird Michael Moritz Ihr Vertragspartner. Michael Moritz bietet grundsätzlich die Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und Konsumenten-Krediten an, es sei denn dies wird zuvor vertraglich ausgeschlossen. Michael Moritz erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus:
Wie hoch die Vergütung schlussendlich sein wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Detaillierte Informationen entnehmen Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt dem sog. ESIS-Merkblatt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Weitere variable Vergütungen sind grundsätzlich möglich, bemessen sich aber immer anhand von qualitativen Merkmalen.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Erteilung der Erlaubnis für die Vermittlung von Darlehen (mit Ausnahme von Verbraucher-Immobiliardarlehen) nach § 34 c Abs. 1 GewO:
Stadtamt Bremen
Gewerbemeldestelle
Katharinenklosterhof 33
28195 Bremen
Tel: 0421 361 - 88667
Internet: Gewerbemeldestelle
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Erteilung der Erlaubnis für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach § 34 i GewO:
Handelskammer Bremen
IHK für Bremen und Bremerhaven
Am Markt 13
28195 Bremen
Tel: 0421 36370
Internet: www.handelskammer-bremen.de
Der Vermittler ist unter folgender Registrierungsnummer gem. §34 i GewO im Vermittlerregister eingetragen: D-W-112-CJFV-20 www.vermittlerregister.info
Michael Moritz nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen.
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen sowie bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der §§ 655a-655d BGB (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen) oder Art. 247a § 1 EGBGB (Allgemeine Informationspflichten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen):
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2388-1907, Telefax: +49 69 709090-9901
Email: poststelle@bafin.de
Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle
Beschwerdestellen für die außergerichtliche Streitbeilegung:
Ombudsmann Immobilien im IVD, Littenstr. 10, 10179 Berlin
Internet: www.ombudsmann-immobilien.net
Michael Moritz arbeitet in einem Netzwerk mit verschiedenen Partnern zusammen. Die Kooperationspartner sind selbstständige Kaufleute. Michael Moritz haftet somit nicht für die Geschäfte der Netzwerkpartner.
Berät Michael Moritz Sie hinsichtlich einer allgemeinen Strukturierung Ihres Vermögens ohne konkrete Anlageempfehlungen bezüglich eines oder mehrerer Finanzinstrumente auszusprechen (Finanzplanung) oder berät Sie zu den Themen Nachfolgeplanung, Unternehmensberatung, so handelt es sich um erlaubnisfreie Geschäfte, die Michael Moritz unter eigener Haftung ausführt. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Kundeninformation erhalten und zur Kenntnis genommen habe.
Stand: 30.04.2022